
Testament und
Vererben
Ein Herz für Tiere – über das Leben hinaus
Ihr Vermächtnis für unseren Tierschutzhof
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Tiere schenken uns bedingungslose Liebe, Treue und Momente voller Glück. Manche Tiere verlieren ihr Zuhause, wenn sie alt oder krank werden, oder müssen aus katastrophalen Zuständen gerettet werden. Für diese Tiere ist unser Tierschutzhof ein sicherer Hafen. Hier dürfen sie in Würde und Frieden bis zu ihrem Ende leben.
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Mit einem Testament zugunsten unseres Tierschutzhofs schenken Sie diesen Tieren einen Platz zum Leben, mit allem, was dazu gehört. Ihr Nachlass wird verwendet für die Erhaltung von Ställen, Weiden und Gehegen, für die Deckung der Pacht, der Tierarztkosten und teuren Medikamenten, für Futter und Arbeitsmittel und vieles mehr. So hinterlassen Sie eine Spur der Tierliebe, die weit über Ihr eigenes Leben hinausreicht.
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So können Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen
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1. Das VERMÄCHTNIS: Sie hinterlassen dem Tierschutzhof eine festgelegte Summe Geld oder einen Sachwert (z.B. eine Immobilie oder einen Gegenstand). Dies ist auch möglich, wenn für den Hauptnachlass eine andere Person eingesetzt ist.
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2. Die ERBEINSETZUNG: Sie setzen den Tierschutzhof als (Mit-)Erben ein. Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Erbe kommt also zu 100 % den Tieren zugute!
Wenn Sie Ihren Nachlass für bestimmte Zwecke einsetzen möchten, können Sie vertrauensvoll das Gespräch zu uns suchen. Wir behandeln jede Anfrage streng vertraulich und besprechen gerne persönlich, welche Dinge Ihnen am Herzen liegen.
Ein Testament ist nur gültig, wenn es rechtssicher formuliert ist. Es ist daher wichtig, sich über die Formalien zu informieren und im Zweifel Hilfe einzuholen. ​ ​
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Lassen Sie Ihre Tierliebe Unvergänglich werden.
